Eingang Kreismuseum
Goldhort Luftbild
Syke

Kreismuseum Syke mit Forum Gesseler Goldhort

Kreismuseum Syke mit Forum Gesseler Goldhort

Das kultur- und alltagsgeschichtliche Museum des Landkreises Diepholz.

Das Kreismuseum Syke befindet sich ca. 20 Kilometer südlich von der Hansestadt Bremen am nördlichen Rand des Ortsteils Syke der Stadt Syke, direkt an der Bundesstrasse 6.
Dennoch ist es auf Grund seiner Randlage zum Friedeholz, einem großen Waldgebiet, und seinem Baumbestand auf einem 1,5 Hektar großen Gelände, idyllisch gelegen.
 
Das Kreismuseum Syke ist ein lebendiges Museum für die ganze Familie. Es verfügt über ein großes Ausstellungsgebäude, das 2020 eröffnete Forum Gesseler Goldhort, ist aber auch ein Freilichtmuseum mit zum Teil historischen Gebäuden des 17.-20.Jahrhunderts, Gärten und einem Kletterspielplatz: räumlich überschaubar, in Vielfalt und lebendiger Präsentation weithin einzigartig. Alles ist ohne lange Fußwege erreichbar: Zahlreiche Werkstätten unterschiedlichster alter Handwerksberufe, Bauern- und Kinderleben, Wohnkultur, aber auch Vorgeschichte und die Natur von Geest, Moor und Bruch. Das Kreismuseum präsentiert, sammelt und bewahrt Zeugnisse der Alltagskultur des Landkreises Diepholz und angrenzender Regionen. Aus vielen Blickwinkeln heraus gibt es innen wie außen Unerwartetes und Unbekanntes zu bestaunen. Interaktive Begleitmedien, Mitmach-Stationen, wechselnde Sonderausstellungen: Regional- und Kulturgeschichte, zeitgenössische Kunst, Aktions-, Back- und Marktsonntage, Lesungen, Vorträge sowie Ferienprogramme.
 
Der Bahnhof (Richtung Osnabrück und Bremen) ist ca. 20 Gehminuten, die Innenstadt ca. 15 Gehminuten entfernt. Die Züge von und nach Bremen verkehren werktags halbstündlich. Direkt am Museum befindet sich die Bushaltestelle Richtung Bremen, etwa 10 Gehminuten die Bushaltestelle Richtung Bruchhausen- Vilsen.

Preise
  • Erwachsene:4,00€
  • Ermäßigt:2,00€
Ermäßigung: Schwerbehinderte, Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende, Teilnehmende am freiwilligen Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst, FSJ und FÖJ sowie Personen, die Transferleistungen – ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Zahlungsmittel
  • kostenpflichtig

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